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LIEFERBEDINGUNGEN

Artikel 1 – Beschreibung der Dienstleistung

Die niederländische Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung (Besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid) VRS Next B.V., im Folgenden VRS NEXT, richtet sich voll und ganz auf das Entwickeln, Betreiben und Warten eines Referenznetzwerks für die hochpräzise Orts- und Positionsbestimmung auf der Grundlage der RTK GNSS-Technologie für professionelle Anwendungen, unter anderem für Landvermessung, Abstecken, 3D-Maschinensteuerung, Präzisionslandwirtschaft und Einsatz von Drohnen für Kartierung und Inspektionen. Mithilfe dieses Netzwerks stellt VRS NEXT Korrekturdaten sowie Rohdaten für eine präzise Orts- und Positionsbestimmung auf der Grundlage von Satellitennavigation zur Verfügung. Die Koordinaten der GNSS-Referenzstationen werden jedes Jahr offiziell durch das niederländische Kataster und die zentrale Informationsstelle (Centrale Informatievoorziening (CIV) van Rijkswaterstaat) zertifiziert. Nach dem Abschließen eines Abonnements erhält der Kunde Anmeldedaten. Damit kann er (mit den dafür geeigneten GNSS-Geräten) innerhalb des gesamten Abdeckungsgebiets standardisierte Korrekturdaten oder Rohdaten verwenden, um in Echtzeit oder nachträglich mithilfe von Postprocessing Orts- und Positionsbestimmungen im ETRS89-Koordinatensystem vorzunehmen. Diese können auf Wunsch in lokale Koordinatensysteme wie Lambert und RD-NAP umgewandelt werden. Für eine real-time Orts- und Positionsbestimmung stellt VRS NEXT RTK-Korrekturen konform dem RTCM-Format (Radio Technical Commission for Maritime Services) zur Verfügung, die über eine (mobile) Internetverbindung (GPRS/UMTS/HSDPA/3G/4G) mithilfe des NTRIP-Protokolls (Networked Transport of RTCM via Internet Protocol) empfangen werden können.

Artikel 2 – Beratung und Informationen

Die Benutzer können Kontakt mit den Mitarbeitern von VRS NEXT aufnehmen, wenn sie Informationen/Unterstützung beim Konfigurieren der Verbindung mit dem Netzwerk oder eine Beratung in Bezug auf die Verwendung und die verschiedenen Anwendungen des Systems wünschen. Für Informationen zu spezifischen Einstellungen innerhalb der Software für die verwendete GNSS-Hardware wenden Sie sich bitte an den Lieferanten des betreffenden Geräts.

Artikel 3 – Umfang der Dienstleistung

Für Real-Time-Anwendungen sind RTCM-Korrekturen erhältlich, indem sich der Kunde auf der Grundlage von NTRIP mit den bereitgestellten Anmeldedaten anmeldet. Der Kunde muss für jeden GNSS-Empfänger ein Abonnement abschließen, um RTCM-Korrekturen zu erhalten. Für das nachträgliche Postprocessing von Daten können Benutzer des VRS NEXT-Netzwerks per E-Mail RINEX-Daten von den gewünschten Stationen im Abdeckungsgebiet anfordern.

Artikel 4 – Weitergabe an Dritte

Die bereitgestellten Informationen wie Anmeldedaten und RINEX-Daten sind ausschließlich für den (internen) Gebrauch beim Kunden bestimmt. Der Kunde darf diese Daten nicht weiterverkaufen oder Dritten zur Verfügung stellen.

Artikel 5 – Tarife der Abonnements

Die Tarife für den Gebrauch von VRS RTK-Korrekturen und der optionalen SIM-Karten für NTRIP-Daten bestehen aus einem festen Abonnement, das mit einer Laufzeit von einem Monat oder einem Jahr abgeschlossen werden kann. Die initiale Laufzeit wird jeweils stillschweigend um denselben Zeitraum (ein Monat bzw. ein Jahr) verlängert. Die Kosten für das Abonnement werden monatlich oder jährlich (je nach gewählter Laufzeit) im Voraus in Rechnung gestellt. Für alle Rechnungen gilt eine Zahlungsfrist von maximal 14 Tagen. Alle Tarife verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und werden auf der Website vrsnext.com veröffentlicht. Die verschiedenen Abonnement-Formen und Tarife basieren auf der Belastung der Netzwerkinfrastruktur. Die Verwendung des Netzwerks ist bei jedem Abonnement für die spezifische Anwendung unbegrenzt. VRS NEXT behält sich das Recht vor, bei einem redlichen Verdacht auf irgendeine Art von Missbrauch den unsachgemäßen Gebrauch zu begrenzen, indem die Lieferung von Korrekturdaten vorübergehend eingestellt wird oder indem zusätzliche Kosten für das Abonnement in Rechnung gestellt werden, passend zum Gebrauch und dem Einsatz der Netzwerkdienstleistung.

Artikel 6 – Verwendung der SIM-Karte für NTRIP-Daten

Beim Abschließen eines Abonnements kann sich der Kunde für eine SIM-Karte für NTRIP-Daten von VRS NEXT entscheiden. Diese spezielle, in Zusammenarbeit mit T-Mobile entwickelte Daten-SIM-Karte bietet optimale Verfügbarkeit, Sicherheit und die Garantie für einen maximalen Empfang der RTK-VRS-Korrekturen über RTCM. Die SIM-Karte für NTRIP-Daten ist ausschließlich für die Verwendung im Modem des GNSS-Empfängers und das Empfangen von RTCM-Korrekturen gedacht. Die Mitarbeiter von VRS NEXT überwachen den Status und die Funktion der SIM-Karten für NTRIP-Daten, um eine optimale Unterstützung zu liefern. Beim Überwachen des Status und der Funktion wird auch aktiv kontrolliert, ob ein unsachgemäßer oder unprofessioneller Gebrauch der SIM-Karte vorliegt. Obwohl der Internetverkehr nicht ausschließlich auf das Empfangen von RTK-VRS-Korrekturen begrenzt ist, verpflichtet sich der Kunde, diesen unsachgemäßen Gebrauch auf ein Mindestmaß zu beschränken und ausschließlich anzuwenden, wenn dies für die einwandfreie Funktion der GNSS-Anwendung erforderlich ist. Wenn ein überdurchschnittlicher Gebrauch wahrgenommen wird, nimmt ein Mitarbeiter von VRS NEXT Kontakt mit dem Kunden auf, um die Angelegenheit zu besprechen. VRS NEXT behält sich das Recht vor, den unsachgemäßen Gebrauch einzuschränken, indem die mobile Internetverbindung zeitweise blockiert wird oder zusätzliche Kosten für das Abonnement in Rechnung gestellt werden.

Artikel 7 – Zahlung, Nichteinhaltung der Zahlungsfrist und Zahlungsaufschub

Die Zahlung muss innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum auf eine von VRS NEXT anzugebende Weise in der Währung erfolgen, in der fakturiert wird; es sei denn, von VRS NEXT wurde schriftlich etwas anderes angegeben. VRS NEXT ist berechtigt, in periodischen Abständen zu fakturieren. Wenn der Kunde eine Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt, ist der Kunde von Rechts wegen im Verzug. VRS NEXT ist dann berechtigt, dem Kunden den Zugang zu dem Korrekturdienst mit sofortiger Wirkung zu verweigern, ohne dadurch selbst in Verzug zu geraten. Eine temporäre Verweigerung oder Reklamationen in Bezug auf die Höhe der Rechnung schieben die Zahlungsverpflichtung gegenüber VRS NEXT nicht auf; die Verpflichtungen gegenüber VRS NEXT bleiben unvermindert in Kraft. Ein Kunde, der sich nicht auf Bestimmungen aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen kann (Abschnitt 6.5.3 (Artikel 231 bis 247 Buch 6 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs) [afdeling 6.5.3 (de artikelen 231 tot en met 247 boek 6 BW)]), ist auch nicht berechtigt, die Zahlung einer Rechnung aus einem anderen Grund auszusetzen.

Artikel 8 – Haftung

Die komplette Netzwerkinfrastruktur von VRS NEXT ist auf die Lieferung einer maximalen Qualität ausgelegt und dank mehrfacher Redundanz so ausgeführt, dass die Kontinuität gewährleistet ist. Für den Fall einer eventuellen Störung wurden die notwendigen organisatorischen Maßnahmen getroffen, um diese Störung schnell und angemessen zu beheben. Trotz größter Sorgfalt kann VRS NEXT die Qualität der Korrekturdaten und damit die Genauigkeit nicht garantieren, da es Faktoren gibt, die außerhalb des Einflussbereichs von VRS NEXT liegen. Dazu gehören unter anderem (aber nicht begrenzt auf) die Beeinflussung der Empfangsqualität, Kommunikationsfehler beim Anbieter des mobilen Internets, Fehler in der verwendeten Hard- oder Software des GNSS-Herstellers und Fehler durch Einschränkungen (Selective Availability) von GPS/GNSS sowie atmosphärische (ionosphärische) Störungen. Aus diesem Grund übernimmt VRS NEXT keinerlei Haftung, außer bei Absicht, grober Schuld oder grober Fahrlässigkeit. Der Kunde schützt VRS NEXT vor jeglichen Haftungsansprüchen, auch gegenüber Dritten, die sich aus den von VRS NEXT an den Kunden ausgeführten Lieferungen und/oder erbrachten Dienstleistungen ergeben bzw. die damit im Zusammenhang stehen.

Artikel 9 – Kündigung des Abonnements

Abonnements können mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat vor dem Ablaufdatum unter Angabe der Auftragsnummer schriftlich (per E-Mail) beendet werden. Die SIM-Karte für NTRIP-Daten muss nach der Kündigung per Post zurückgeschickt werden. Gezahlte Abonnementgebühren werden nicht erstattet.